Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf ä Hallo liebe Forumsteilnehmer,
meine Frage bezieht sich auf die Dachausführung einer
Lagerhalle (Reifenlager).
-Gebäudedaten: -Größe 2800 qm
-Tragkonstruktion in Stb (F30 A)
Gemäß den Forderungen aus der Industriebaurichtlinien, 5.11, war für die Dachausbildung eine Trapezschale mit
Mineralfaserdämmung und PVC-Abdichtung vorgesehen.
Die Ausbildung wäre somit innerhalb des Brandabschnittes
in nicht brennbarer Ausführung.
In einer Diskussionsrunde wurde nun der Vorschlag unter-
breitet, dass Dach mit einer Polystoroldämmung PS20 auszuführen und durch 1 Streifen nichtbrennbarer Mineralfaserdämmung zu unterbrechen. Die Brandausbreitung
innerhalb des Daches wäre somit auf 1400 qm begrenzt.
Meine Frage ist nun, inwieweit diese Abweichung von der
Industriebaurichtlinie möglich ist bzw. ob eine sonstige Rechtsgrundlage existiert, die diese Ausführung zulässt.
Für eine rege Beteiligung bedanke ich mich voraus.
Schöne Grüße
Oliver Wolf